Zum 1 Juli 2026 tritt die novellierte „Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)“ und deren Anlage „Gebührenverzeichnis (GebVz)“ in Kraft.
In diesem Zusammenhang haben sich auch die Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Bestellungen über GeodatenOnline geändert. Dabei wurden u. a. die Gebühren für den Flurkartenauszug (Gebühr ab 01.07.2026: 20 €) und das Mindestentgelt für Datenbestellung (Gebühr ab 01.07.2026: 20 €, aber mit erweiterten Nutzungsrechten) angepasst.