Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/.


Nicht barrierefreie Inhalte

  • Texte sind nicht in leichter Sprache vorhanden
  • PDF-Dokumente
  • Kartenanwendungen
  • Slideshow: Die Bewegung lässt sich nicht vom Benutzer abschalten.
  • Bestellmodule: Nicht bei allen Bedienelementen in den Bestellmodulen sind die Kontrastwerte ausreichend. Die Auswahlmodis sind nicht komplett ohne verschiedener Farben nutzbar.
  • Bilder: Es sind nicht für alle Bilder Alternativtexte hinterlegt.
  • Vorlesefunktion: eine integrierte Vorlesefunktion ist derzeit nicht vorhanden

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter 313ltsg@ldbv.bayern.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter 313ltsg@ldbv.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
E-Mail: 313ltsg@ldbv.bayern.de


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.08.2023 erstellt.


Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

keyboard_arrow_right Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html


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