Das Liegenschaftskataster wird an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geführt. Der beschreibende Teil weist Angaben über Flurstücke, wie Lage, Fläche und Nutzung nach und enthält aus dem Grundbuch übernommene Angaben zu den Eigentümern.
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Die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem automatisierten Abrufverfahren werden geregelt in der Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (Bayerische ALKIS-Abrufverordnung). Der Zugang ist daher nur für eingeschränkte Nutzergruppen erhältlich, wie zum Beispiel Gerichte, Behörden, Notare. Bayerische ALKIS-Abrufverordnung
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