Das Liegenschaftskataster wird an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geführt. Der beschreibende Teil weist Angaben über Flurstücke, wie Lage, Fläche und Nutzung nach und enthält aus dem Grundbuch übernommene Angaben zu den Eigentümern.
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Durch die bayernweite ALKIS® - Einführung wurde die DFK mit dem ALB in einem gemeinsamen System (ALKIS®) zusammengeführt.
Nähere Informationen zu ALKIS® und der Datenhaltung von Eigentümerdaten in ALKIS® finden Sie hier .Die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem automatisierten Abrufverfahren werden geregelt in der Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (Bayerische ALKIS-Abrufverordnung). Der Zugang ist daher nur für eingeschränkte Nutzergruppen erhältlich, wie zum Beispiel Gerichte, Behörden, Notare. Bayerische ALKIS-Abrufverordnung
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